Ansaugstutzenpflicht für Sammelgruben beschlossen
Die Verbandsversammlungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ haben eine Verpflichtung zur Errichtung eines Ansaugstutzens bei abflusslosen Sammelgruben beschlossen. Ziel ist es, die mobile Schmutzwasserentsorgung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Mit einem Ansaugstutzen kann die Entleerung von Sammelgruben direkt vom öffentlichen Straßenbereich aus erfolgen. Grundstücke müssen dann nicht mehr betreten oder befahren werden. Kleinkläranlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Bei dem Bau einer Absaugvorrichtung wird eine Absaugleitung von der Grube bis zur Grundstücksgrenze gelegt und dort an einen Ansaugstutzen angeschlossen (siehe Skizze).
Die Errichtung eines Ansaugstutzens muss bis zum 31.12.2027 erfolgt sein. Eigentümer von Grundstücken mit abflusslosen Sammelgruben, die noch nicht über eine entsprechende Absaugvorrichtung verfügen, erhalten in Kürze weitere Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung.
Bei Neuanlagen gilt diese Regelung ab sofort.









